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   OVG Saarland, 22.09.1992 - 2 R 8/92 (2 R 10/91)   

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https://dejure.org/1992,3331
OVG Saarland, 22.09.1992 - 2 R 8/92 (2 R 10/91) (https://dejure.org/1992,3331)
OVG Saarland, Entscheidung vom 22.09.1992 - 2 R 8/92 (2 R 10/91) (https://dejure.org/1992,3331)
OVG Saarland, Entscheidung vom 22. September 1992 - 2 R 8/92 (2 R 10/91) (https://dejure.org/1992,3331)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LBOLBO (1974 - Saarland) § 2 Abs. 2 S. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verkaufswagen; Hähnchengrill; Aufstellungsmodalitäten; Bauliche Anlage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1993, 453
  • BRS 54 Nr. 141
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Saarland, 12.10.1988 - 2 W 472/88

    Rechtmäßigkeit der Untersagung der Aufstellung eines mobilen Verkaufsstandes im

    Auszug aus OVG Saarland, 22.09.1992 - 2 R 8/92
    Ein während des Widerspruchsverfahrens gestellter Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des eingelegten Rechtsbehelfs blieb in zwei Instanzen erfolglos (Beschluß des Verwaltungsgerichts vom 22.8.1988 - 2 F 36/88 -, Beschluß des Senats vom 12.10.1988 - 2 W 472/88 -).

    Wegen des Sachverhaltes im übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakten beider Instanzen einschließlich der Akten 2 F 36/88 2 W 472/88 sowie der in dieser Angelegenheit entstandenen Behördenakten Bezug genommen.

    Daß das Vorhaben des Klägers auf dem Anwesen Berliner Straße 53 in Hüttersdorf den Bauwichbestimmungen nicht Rechnung tragen konnte, geht aus der von dem Kläger in dem Verfahren 2 W 472/88 vorgelegten Skizze hervor.

  • BVerwG, 26.06.1970 - IV C 116.68

    Begriff der "baulichen Anlage"; Wohnwagen; Untersagung einer bestimmten

    Auszug aus OVG Saarland, 22.09.1992 - 2 R 8/92
    Das gilt jedenfalls dann, wenn die Wiederholung das bewirkt, was andernfalls durch eine ununterbrochen an dem betreffenden Standort vorhandener Anlage bewirkt werden könnte (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 26.6.1970, BRS 23 Nr. 129: Wohnwagen als Wochenendhausersatz sowie Urteil vom 17.12.1976, BRS 30 Nr. 117: Tragluftschwimmhalle als bauliche Anlage im planungsrechtlichen Sinne; OVG des Saarlandes, Urteil vom 15.11.1985 - 2 R 135/84 BRS 44 Nr. 137: fahrbarer Imbißstand sowie Beschluß vom 12.7.1985 - 2 W 1395/85 - : Blumenverkaufswagen; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.11.1970, BRS 23 Nr. 69: Wohnwagen als Wochenendhausersatz sowie Urteil vom 10.4.1973, BRS 27 Nr. 124: Verkaufswagen; OVG Berlin, Urteil vom 1.10.1976, Baurecht 1977, 116: Verkaufswagen zur Abwicklung von Versicherungsgeschäften; OVG Lüneburg, Urteil vom 4.9.1986, Baurecht 1987, 184 : Imbißwagen, der mehrmals wöchentlich an dieselbe Stelle gefahren wird).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 04.09.1986 - 6 A 49/86
    Auszug aus OVG Saarland, 22.09.1992 - 2 R 8/92
    Das gilt jedenfalls dann, wenn die Wiederholung das bewirkt, was andernfalls durch eine ununterbrochen an dem betreffenden Standort vorhandener Anlage bewirkt werden könnte (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 26.6.1970, BRS 23 Nr. 129: Wohnwagen als Wochenendhausersatz sowie Urteil vom 17.12.1976, BRS 30 Nr. 117: Tragluftschwimmhalle als bauliche Anlage im planungsrechtlichen Sinne; OVG des Saarlandes, Urteil vom 15.11.1985 - 2 R 135/84 BRS 44 Nr. 137: fahrbarer Imbißstand sowie Beschluß vom 12.7.1985 - 2 W 1395/85 - : Blumenverkaufswagen; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.11.1970, BRS 23 Nr. 69: Wohnwagen als Wochenendhausersatz sowie Urteil vom 10.4.1973, BRS 27 Nr. 124: Verkaufswagen; OVG Berlin, Urteil vom 1.10.1976, Baurecht 1977, 116: Verkaufswagen zur Abwicklung von Versicherungsgeschäften; OVG Lüneburg, Urteil vom 4.9.1986, Baurecht 1987, 184 : Imbißwagen, der mehrmals wöchentlich an dieselbe Stelle gefahren wird).
  • OVG Saarland, 15.11.1985 - 2 R 135/84
    Auszug aus OVG Saarland, 22.09.1992 - 2 R 8/92
    Das gilt jedenfalls dann, wenn die Wiederholung das bewirkt, was andernfalls durch eine ununterbrochen an dem betreffenden Standort vorhandener Anlage bewirkt werden könnte (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 26.6.1970, BRS 23 Nr. 129: Wohnwagen als Wochenendhausersatz sowie Urteil vom 17.12.1976, BRS 30 Nr. 117: Tragluftschwimmhalle als bauliche Anlage im planungsrechtlichen Sinne; OVG des Saarlandes, Urteil vom 15.11.1985 - 2 R 135/84 BRS 44 Nr. 137: fahrbarer Imbißstand sowie Beschluß vom 12.7.1985 - 2 W 1395/85 - : Blumenverkaufswagen; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.11.1970, BRS 23 Nr. 69: Wohnwagen als Wochenendhausersatz sowie Urteil vom 10.4.1973, BRS 27 Nr. 124: Verkaufswagen; OVG Berlin, Urteil vom 1.10.1976, Baurecht 1977, 116: Verkaufswagen zur Abwicklung von Versicherungsgeschäften; OVG Lüneburg, Urteil vom 4.9.1986, Baurecht 1987, 184 : Imbißwagen, der mehrmals wöchentlich an dieselbe Stelle gefahren wird).
  • OVG Berlin, 01.10.1976 - II B 106.75
    Auszug aus OVG Saarland, 22.09.1992 - 2 R 8/92
    Das gilt jedenfalls dann, wenn die Wiederholung das bewirkt, was andernfalls durch eine ununterbrochen an dem betreffenden Standort vorhandener Anlage bewirkt werden könnte (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 26.6.1970, BRS 23 Nr. 129: Wohnwagen als Wochenendhausersatz sowie Urteil vom 17.12.1976, BRS 30 Nr. 117: Tragluftschwimmhalle als bauliche Anlage im planungsrechtlichen Sinne; OVG des Saarlandes, Urteil vom 15.11.1985 - 2 R 135/84 BRS 44 Nr. 137: fahrbarer Imbißstand sowie Beschluß vom 12.7.1985 - 2 W 1395/85 - : Blumenverkaufswagen; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.11.1970, BRS 23 Nr. 69: Wohnwagen als Wochenendhausersatz sowie Urteil vom 10.4.1973, BRS 27 Nr. 124: Verkaufswagen; OVG Berlin, Urteil vom 1.10.1976, Baurecht 1977, 116: Verkaufswagen zur Abwicklung von Versicherungsgeschäften; OVG Lüneburg, Urteil vom 4.9.1986, Baurecht 1987, 184 : Imbißwagen, der mehrmals wöchentlich an dieselbe Stelle gefahren wird).
  • OVG Thüringen, 10.11.1999 - 1 KO 519/98

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Beseitigungsverfügung;

    Sinn und Zweck dieser Bestimmung bestehen darin, Anlagen den Anforderungen des Bauordnungsrechts zu unterwerfen, die unter solchen Umständen an einem Platz aufgestellt und benutzt werden, daß sie in eine erkennbar verfestigte Beziehung zu ihrem Standort treten und deswegen wie Werbeanlagen wirken (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluß vom 30. November 1992 - 1 M 4620/92 - BRS 54 Nr. 142; OVG Saarland, Urteil vom 22. September 1992 - 2 R 8/92 - BRS 54 Nr. 141 zu baulichen Anlagen).
  • VG Cottbus, 11.02.2016 - 3 L 18/16

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

    Das ist dann der Fall, wenn die Anlage an ihrem Standort nach ihrem Verwendungszweck als Gebäudeersatz fungiert (vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 22. September 1992 - 2 R 8/92 -, BRS 54 Nr. 141, juris Rn. 23).
  • VG Dessau, 12.12.2001 - 1 A 85/00
    Dazu genügt es, dass die Anlage über einen nicht unbedeutenden Zeitraum an einem bestimmten Standort verbleiben soll (HessVGH, Beschluss vom 22. August 1986 - 3 TH 2137/86 - BRS 46 Nr. 136 = NVwZ 1987 S. 427; OVG Saar, Beschluss vom 12. Oktober 1988 - 2 W 472/88 - BRS 48 Nr. 128 = NVwZ 1989 S. 1082; Urteil vom 22. September 1992 - 2 R 8/92 - BRS 54 Nr. 141).
  • VG Schleswig, 25.01.2011 - 8 A 14/09

    Verkaufswagen als baugenehmigungspflichtige bauliche Anlage

    Insoweit ist entscheidend, dass durch die wiederkehrende Aufstellung eine erkennbar verfestigte Beziehung zwischen der Anlage und dem Grundstück bzw. dem Aufstellungsort besteht und der Wagen/die Bude damit quasi als Gebäudeersatz fungiert (vgl. OVG Saarlouis, Urteil vom 29.09.1992 - 2 R 8/92 - VG Saarlouis, Urteil vom 10.08.2000 - 2 K 30/00 - jeweils zu einmal wöchentlich aufgestellten Hähnchengrillwagen; auch OVG Koblenz, Urteil vom 30.04.1964 - 1 A 102/63, jeweils zitiert nach Juris).
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